Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) – ein vom Bundesministerium für Verbraucherschutz geförderter Verein – hat auf ihrem Portal Surfer haben Rechte das Thema Rooting vs Gewährleistung aufgegriffen. Speziell geht es in diesem Beitrag um das sogenannte ‘rooting’ von Android-Smartphones. Darunter versteht man den vollen Zugriff auf das eigene Mobilgerät um Daten und Programme nach Belieben zu installieren – beispielsweise auch alternative Betriebssysteme. Die meisten Hersteller gewähren ihren Nutzern dieses Recht auf eigene Gerätehoheit allerdings nicht. Die Verbraucherzentrale Bundesverband stellt dazu fest:
Rechtsexperten sind sich einig, dass das Rooting zu privaten Zwecken zwar strafrechtlich unbedenklich, allerdings vertragsrechtlich höchst umstritten ist. Denn viele Hersteller akzeptieren in der Praxis keinerlei gesetzliche Gewährleistungsansprüche mehr, wenn das Gerät gerootet wurde. Dabei ist es unerheblich, wann der Schaden eingetreten bzw. worauf er zurück zu führen ist.