Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) – ein vom Bundesministerium für Verbraucherschutz geförderter Verein – hat auf ihrem Portal Surfer haben Rechte das Thema Rooting vs Gewährleistung aufgegriffen. Speziell geht es in diesem Beitrag um das sogenannte ‘rooting’ von Android-Smartphones. Darunter versteht man den vollen Zugriff auf das eigene Mobilgerät um Daten und Programme nach Belieben zu installieren – beispielsweise auch alternative Betriebssysteme. Die meisten Hersteller gewähren ihren Nutzern dieses Recht auf eigene Gerätehoheit allerdings nicht. Die Verbraucherzentrale Bundesverband stellt dazu fest:
Rechtsexperten sind sich einig, dass das Rooting zu privaten Zwecken zwar strafrechtlich unbedenklich, allerdings vertragsrechtlich höchst umstritten ist. Denn viele Hersteller akzeptieren in der Praxis keinerlei gesetzliche Gewährleistungsansprüche mehr, wenn das Gerät gerootet wurde. Dabei ist es unerheblich, wann der Schaden eingetreten bzw. worauf er zurück zu führen ist.
Diese Praxis stößt bei der VZBV auf Unverständnis, auch die Free Software Foundation Europe hat dazu bereits eine Stellungnahme veröffentlicht. Demnach schreibt die EU-Richtlinie 1999/44/EG vor, dass die Gewährleistung auch im Falle des ‘rootens’ oder ‘flashens’ erhalten bleibt. Die Verbraucherzentrale Bundesverband schließt sich diesem Ergebnis an und schreibt es “gilt auch weiterhin das Gewährleistungsrecht, selbst wenn das Telefon gerootet wurde”.
Um dieses Thema in Zukunft verstärkt in den Fokus zu nehmen, sucht die VZBV nun Nutzer, die ihr Android-Smartphone gerootet haben und denen daraufhin vom Händler die gesetzliche Gewährleistung versagt wurde. Wenn ihr also mit diesem Problem konfrontiert seid oder wart, dann nutzt bitte das angebotene Kontakformular und helft mit, eine klare Rechtslage zu schaffen.