(1) In Übereinstimmung mit den im Rahmen des Nordatlantikvertrages bestehenden Verpflichtungen der Parteien zu gegenseitiger Unterstützung arbeiten die deutschen Behörden und die Behörden der Truppen eng zusammen, um die Durchführung des NATO-Truppenstatuts und dieses Abkommens sicherzustellen.
(2) Die in Absatz (1) vorgesehene Zusammenarbeit erstreckt sich insbesondere
(a) auf die Förderung und Wahrung der Sicherheit sowie den Schutz des Vermögens der Bundesrepublik, der Entsendestaaten und der Truppen, namentlich auf die Sammlung, den Austausch und den Schutz aller Nachrichten, die für diese Zwecke von Bedeutung sind;
(b) auf die Förderung und Wahrung der Sicherheit sowie auf den Schutz des Vermögens von Deutschen, Mitgliedern der Truppen und der zivilen Gefolge und Angehörigen sowie von Staatsangehörigen der Entsendestaaten, die nicht zu diesem Personenkreis gehören.
Zusatzabkommen zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen vom 3. August 1959, Artikel 3 Absatz 1 +2
Josef Foschepoth, Historiker aus Freiburg, beruft sich auf diesen Passus des Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut wenn er gegenüber der dpa erklärt, dass Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg einer Informationsbringschuld unterliegt. Die Geheimdienste der USA, Großbritanniens und Frankreichs dürfen demnach in Deutschland völlig legal das Internet und Telefonate überwachen.
»im Klartext: Wir sind weiterhin verpflichtet, alle Informationen den Alliierten zur Verfügung zu stellen, auf engste Weise mit ihnen zusammenzuarbeiten. Aber auch die Alliierten sind weiter befugt, in Deutschland selbständig nachrichtendienstlich tätig zu werden.« Das Zusatzabkommen sei der »Kern« der engen Zusammenarbeit mit den USA. Beide Seiten seien demnach verpflichtet, alle Informationen, die der Sicherheit dienten, unmittelbar zur Verfügung zu stellen. Eine mengenmäßige Begrenzung gebe es nicht. Festgehalten sei, daß alle Informationen streng geheim bleiben müßten. Alle Parteien, die bisher in der Bundesrepublik an der Regierung waren, hätten dies mitgetragen.