Die Wissenschaftskulturen haben sich fachübergreifend geöffnet und Open Science ist fester Bestandteil im Leitbild guter wissenschaftlicher Praxis. Akademikerinnen und Akademiker nehmen Elemente der Open Science als genuine Bestandteile ihrer wissenschaftlichen Arbeit wahr. Standards der Open Science, etwa kollaborative und kontributive Forschung, sind fest in der akademischen Praxis und Ausbildung implementiert. Öffentlich finanzierte und öffentlich ko-finanzierte Forschungsdaten und Forschungsergebnisse werden stets, privat finanzierte überwiegend offen publiziert, um ihre Wahrnehmbarkeit im akademischen Diskurs und darüber hinaus zu gewährleisten. Rechtliche Probleme offener Nutzung, etwa im Urheberrecht oder dem Datenschutzrecht, sind durch entsprechende rechtliche Schranken für Wissenschaft und Forschung gelöst. Öffentlich zugängliche und technisch barrierefreie Open Science Repositorien dienen der Wissenschaft als Hort der Wissensverteilung und des Diskurses sowie den Bürgern als Möglichkeit am akademischen Diskurs und der Forschung teilzunehmen. Der Gesellschaft im Gesamten dienen sie als Ort der digitalen Langzeitarchivierung und ermöglichen die Transparenz öffentlich verwendeter Forschungsgelder.

Soweit ist es leider noch nicht, aber das ist die Vision bis 2030, die wir in der Arbeitsgruppe “Open Science” des deutschen Nationalen Aktionsplan Open Government Partnership (OGP) formuliert haben. Damit es bis 2030 soweit kommen kann, haben wir jüngst ein Positionspapier zur Förderung von Open Science im Rahmen des europäischen Förderprogramms Horizon 2020 veröffentlicht und jetzt mit direktem Blick auf die Bundesregierung in einem Grundlagenpapier folgende konkrete Maßnahmen zur Förderung von Open Science formuliert:

  • Entwicklung einer Open Science Definition und Strategie, um eine langfristige Öffnung der öffentlich finanzierten oder ko-finanzierten Forschung zu erreichen. Dazu gehört insbesondere die im Rahmen des rechtlich möglichen, verpflichtende Veröffentlichung von Forschungsdaten (Open Data), -ergebnissen (Open Access), -methoden (Open Research) und -software (Open Source / Freie Software) unter freien Lizenzen.
  • Entwicklung und gesetzliche Implementierung einer Open-Science-Rechtsschranke für die freie Nutzung von Forschungsdaten und -ergebnissen im Wissenschaftskontext, die die rechtlichen Hindernisse der Open Science (u.a. Urheberrecht, Datenschutzrecht) befriedigend löst.
  • Aufbau von Open Science Repositories unter Verwendung Offener Technologien (Freie Software und offenen Standards) um technische Barrierefreiheit sowie eine nachhaltige Verfügbarkeit und die Langzeitarchivierung von Forschung zu garantieren.
  • Förderung der Bekanntheit, Qualität und Attraktivität von Open Science durch die Anstellung eines Open Science Beauftragten im Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Zuteilung eines speziell für Open Science verfügbaren Budgets. Dies sollte Projekte zur Förderung von Open Science unterstützen, zum Beispiel jährlich einen Open Science Preis für öffentlich finanzierte Forschung verleihen.
  • Entwicklung und Umsetzung eines geeigneten Anreizsystems für die Anwendung von Open Science in Forschungsprojekten mittels Implementierung entsprechender Anreizelemente im Rahmen der staatlichen Forschungsförderung.
  • Installation einer Open-Science-Kompetenzstelle als Kooperation der Wissenschaftsorganisationen zur Beratung von Hochschulen, Forschungsinstitutionen und Wissenschaftlern, um die Umsetzung von Open Science in der Praxis zu unterstützen.
  • Koordination der internationen Verzahnung und Abstimmung der nationalen Maßnahmen zu Open Science, idealerweise über den neu zu schaffenden Open Science Beauftragen im BMin für Bildung und Forschung.
  • Auslobung eines Programmes von Open-Science-Modellhochschulen (dotiert) zur Entwicklung, Erprobung und Evaluation neuer hochschulinterner Satzungen, Prozesse und Routinen der Open Science. Zudem eine Verankerung einer Open-Science-Erprobungsklausel in sämtlichen Landeshochschulgesetzen (LHGs), die den Hochschulen die Möglichkeit zur temporären Abweichung von den Bestimmungen des jeweiligen LHG gibt, um flexibel neue und innovative Elemente und Instrumente der Open Science zu testen. Nach der Erprobung und Evaluation sollen diese Maßnahmen im Erfolgsfall dann in den LHGs implementiert werden.
  • Transparenz der Forschung, der Finanzierung und der Arbeitsgruppen durch die Veröffentlichung aktueller Forschungsstränge und einer möglichen Einbindung von Bürgerbeteiligung (Citizen Science) sowie der Offenlegung von Kooperationsverträgen zwischen öffentlichen Hochschulen und Wirtschaft (Open Research Contracts).
  • Anstoß eines konzeptionellen Prozesses mit den Wissenschaftsorganisationen, den zuständigen Landes- und Bundesministerien und der Zivilgesellschaft zur Entwicklung einer Citizen Science Agenda, die Maßnahmen und Umsetzungsschritte zur Förderungen und Implementierung von Citizen Science im Wissenschaftssektor skizzieren soll.
  • Einrichtung einer Fachgruppe von Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen zur offenen Wissenschaft (Open Science), damit mindestens zweimal im Jahr ein verwaltungsinterner Austausch stattfinden kann, um das Themenfeld verwaltungsebenenübergreifend zu verstehen und schrittweise zu erschließen. Durch diese Fachgruppe sollen auf Seiten der öffentlichen Verwaltung Mitarbeiter als Gestalter und Thementreiber aufgebaut sowie Unterstützer in allen Ebenen gefunden, gefördert und eingebunden werden.
  • Einrichtung eines Arbeitskreises von Verwaltung, Zivilgesellschaft und Wissenschaftsorganisationen zur offenen Wissenschaft (Open Science), damit mindestens zweimal im Jahr mit der Zivilgesellschaft ein fachlicher Austausch stattfinden kann, um einander zuzuhören und um Impulse der Zivilgesellschaft zur konzeptionellen Weiterentwicklung zu bekommen. Eine enge Anbindung dieses Arbeitskreises an die entsprechende Fachgruppe der Verwaltung sichert einen Wissenstransfer von neuen Erkenntnissen und aktuellen Entwicklungen aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft in die öffentliche Verwaltung und indirekt in die Politik.
  • Beauftragung einer Studie zur wissenschaftlichen Grundlagenforschung über Offene Wissenschaft bis Dezember 2018, damit der nationale und der internationale Stand von Wissenschaft und Praxis reflektiert, das Gestaltungspotential mit Hilfe von Workshops (Collaborative Design) skizziert und so die relevanten Perspektiven für Umsetzungsvorschläge im Rahmen des zweiten Nationalen Aktionsplans bereits vorgelegt werden.
  • Durchführung eines Collaborative Design-Workshops zu Offener Wissenschaft bis Juni 2018, damit Bürger, die Zivilgesellschaft sowie weitere relevante Zielgruppen im Sinne einer nutzer- und mehrwertorientierten Gestaltung von offenen elektronischen Dienstangeboten sich einbringen können, um eine strukturierte Sammlung von Vorstellungen für künftige Umsetzungen zu entwickeln.

Insgesamt wurden 22 konkrete Handlungsfelder für den OGP formuliert und abgesteckt. Darunter auch sehr konkrete Ziele zur Förderung Freier Software.

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